Description
Vor dem Umzug in die USA sollten die Vermögenswerte geprüft und umstrukturiert werden. Ab dem Stichtag des Beginns der US-Steuerpflicht unterliegen die unversteuerten stille Reserven der US-Besteuerung, deutsche Publikumsfonds behandelt das US-Recht als passive foreign investment company, die GmbH wird zur controlled foreign corporation, und es gelten viele Meldepflichten. Zugleich greift auf deutscher Seite die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG.
Audience: Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die einen Umzug in die Vereinigten Staaten vorbereiten: Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Inhaber von E-2-, L-1- und O-1-Visa, künftige Green-Card-Inhaber
Language: German
Date: 9 Oct 2026
Time: 12:00 pm ET / 6:00 pm CET
Vor dem Umzug: die zwölf Monate vor Ihrem ersten US-Steuerjahr
Stille Reserven, Fonds, GmbH-Anteile und Versicherungen ordnen, solange es noch möglich ist – und die deutsche Wegzugsbesteuerung mitdenken.
Ausgangslage: (b) In Deutschland lebend, Auswanderung in die USA geplant
| Zielgruppe | Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die einen Umzug in die Vereinigten Staaten vorbereiten: Führungskräfte, Unternehmer, Inhaber von E-2-, L-1- und O-1-Visa, künftige Green-Card-Inhaber |
| Sprache | Deutsch |
| Niveau | Von den Grundlagen bis zur Vertiefung; juristische Vorkenntnisse nicht erforderlich |
| Themenfeld | US-Steuerrecht der natürlichen Personen; deutsches Außensteuerrecht |
| Voraussetzungen | Keine. Vorbereitung nicht erforderlich. |
| Format | Live-Webkonferenz – 50 Minuten Vortrag, 10 Minuten Fragen |
| Dauer | 60 Minuten |
Lernziele
- Den Beginn der US-Steuerpflicht bestimmen – Green-Card-Test, Substantial-Presence-Test, „residency starting date“, Wahl des ersten Jahres – und die Tie-Breaker-Regel des Art. 4 DBA-USA 1989/2006 anwenden.
- Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG in der Fassung des ATAD-Umsetzungsgesetzes anwenden: Sieben-aus-zwölf-Jahres-Voraussetzung, Beteiligungsschwelle, Ratenzahlung über sieben Jahre gegen Sicherheitsleistung und Rückkehrerregelung; die seit dem 1. Januar 2025 geltende Wegzugsbesteuerung für Investmentanteile nach § 19 Abs. 3 InvStG und § 49 Abs. 5 InvStG einbeziehen.
- Deutsche Vermögenswerte vor dem Umzug bereinigen: Publikumsfonds und ETF als PFIC, GmbH-Anteile als CFC mit Subpart-F- und NCTI-Hinzurechnung, Kapitallebensversicherungen, Trusts und Vorerbschaften.
- Die Meldepflichten des ersten US-Jahres vorbereiten – FBAR, Formulare 8938, 8621, 5471, 8865, 8858, 3520 – einschließlich Fristen und Sanktionen.
- Die erbschaftsteuerlichen Übergangsregeln bestimmen: Inländereigenschaft nach § 2 ErbStG, die Fünfjahresfrist für deutsche Staatsangehörige und die Zehnjahresregel des Art. 4 DBA-Erb 1980/1998.
Fallbeispiele
- Eine Unternehmerin geht mit L-1-Visum nach Kalifornien und hält 100 % einer GmbH. Die Gesellschaft wird am Tag der Einreise zur controlled foreign corporation mit Hinzurechnung und Formular 5471 – während § 6 AStG in Deutschland auf dieselben Anteile zugreift.
- Ein Ehepaar bringt ein Depot mit deutschen Publikumsfonds mit. Das InvStG hat jahrelang die Vorabpauschale erhoben; die US-Seite beginnt gleichwohl bei null und wendet das „excess distribution“-Regime auf den gesamten Bestand an.
- Eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung: jede Fondsposition ein PFIC, der Vertrag selbst regelmäßig keine Lebensversicherung im Sinne des § 7702 IRC – und der Rückkauf vor der Einreise eine Frage der deutschen Zwölf-Jahres-Regel.
Beispielfragen:
- Zählt der Tag der Einreise bereits mit?
- Lässt sich die Wegzugsbesteuerung durch eine spätere Rückkehr vermeiden?
- Muss ich mein deutsches Girokonto den US-Behörden melden – und ab welchem Betrag?
- Was geschieht mit Riester-Förderung, Rürup-Vertrag und gesetzlicher Rente?
Unterlagen für die Teilnehmer:
- Eine Checkliste „Zwölf Monate vor dem Umzug“;
- eine Sortierhilfe für Vermögenswerte – veräußern, umstrukturieren, halten, melden;
- ein Fristenkalender der US-Meldepflichten des ersten Jahres.
